Grundschulddarlehn

Das Grundschulddarlehen, oft auch Hypothekendarlehen genannt, ist eine der häufigsten Formen der Baufinanzierung. Eine Baufinanzierung erfolgt in der Regel über ein Darlehen einer Bank oder Versicherung. Je nach vorhandenem Eigenkapital benötigt der Bauherr einen bestimmten Geldbetrag von der Bank. Sind alle Voraussetzungen wie positive Bonität und Eigenkapital gegeben, steht der Baufinanzierung nichts im Wege. Die Bank fordert allerdings eine Sicherheit für den verliehenen Betrag. Dafür wird die Grundschuld in das Grundbuch eingetragen, wobei dabei ein Notar beauftragt wird. Die Grundschuld umfasst genau den Betrag, den die Bank als Kredit ausgegeben hat. Die Grundschuld sichert also den Darlehensbetrag ab. In einem solchen Fall spricht man von einem Grundschulddarlehen. Das Hypothekendarlehen war lange Zeit zweckgebunden. Der Darlehensnehmer musste den Nachweis erbringen, dass das Darlehen tatsächlich zur Finanzierung der Immobilie dient. Heute werden von den Banken auch Hypothekendarlehen ohne Nachweis vergeben. Die Bank verlangt aber weiterhin eine Eintragung der Grundschuld, um das Darlehen abzusichern.

Mit dem Grundschulddarlehen werden dem Darlehensgeber bestimmte Rechte an der Immobilie zugesprochen. Wenn beispielsweise eine Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers eintritt, kann die Bank eine Zwangsversteigerung einleiten lassen. Aus dem Erlös der Versteigerung werden die Ansprüche der Bank gedeckt.

Durch die relative Sicherheit dieser Finanzierung ist die Bank in der Lage, solche Darlehen mit vergleichsweise günstigen Zinsen auszugeben. Hypothekendarlehen werden meist mit sehr langen Laufzeiten von bis zu 30 Jahren ausgegeben. Üblicherweise ist das Grundschulddarlehen ein Annuitätendarlehen. Dieses ist durch einen festen Zinssatz und eine gleichbleibende Rate über die Laufzeit gekennzeichnet. Die monatliche Rate wird mit Annuität bezeichnet und beinhaltet die Zins- und Tilgungsleistungen.

Siehe auch: Immobilienkredit

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